Soll Landraetin Gabriele Pauli (CSU) auf 500.000,00 Euro verzichten?
Landrätin Gabriele Pauli, die Ende September gegen Bayerns Wirtschaftsminister Erwin Huber und Bundesagrarminister Horst Seehofer für den (CSU)-Vorsitz kandidiert, hatte angekündigt, bei den Kommunalwahlen 2008 nicht mehr anzutreten.
In diesem Fall würde die 50-jährige Pauli ihre Pension erst mit 62 Jahren bekommen. Sie müsste damit auf rund 500 000 Euro verzichten.
Denn das Gesetz über Kommunale Wahlbeamte, Artikel 123, sieht vor, dass der Dienstherr das Ruhen des Versorgungsanspruches anordnen kann, „wenn sich der Beamte ohne wichtigen Grund nicht zur Wiederwahl für sein Amt stellen ließ“.
Nach der Sommerpause will sich der Kreistag als Dienstherr mit Paulis Pensionsansprüchen von monatlich 3900 Euro, die sie nach ihrer 18-jährigen Dienstzeit erhalten soll, beschäftigen.
Von der SPD wurde die Landraetin Pauli aufgefordert von sich aus auf die Pensionsansprüche zu verzichten.
Pauli wies diese Forderung zurück. Ein Verzicht auf beamtenrechtliche Versorgungsbezüge seitens des Versorgungsberechtigten seien laut Beamtenversorgungsgesetz „rein rechtlich“ ausgeschlossen, teilte sie mit. Zugleich betonte Gabriele Pauli: „Ich habe meine Entscheidung, nicht mehr als Landrätin anzutreten, nicht von Pensionsregelungen abhängig gemacht, sondern von der Überlegung, dass ich nach 18 Jahren im Amt meine kommunalpolitischen Ziele im Wesentlichen umsetzen konnte.“
Materielle Sicherheit sollte nicht das ausschlaggebende Kriterium für politisches Engagement sein. Sie plädiere dafür, der Kreistag solle seine Entscheidung „unabhängig treffen“.
Bei der Wahl zur (CSU)-Vorsitzenden werden Ihr keine Chancen eingeräumt.
Wenn die Landraetin Gabriele Pauli ((CSU)) auf die erneute Kandidatur als Landrätin verzichtet wird Ihre politische Karriere wohl 2008 beendet sein.
Palastrevolution und Königsmord haben sich in Bayern noch nie gelohnt.
Wir wünschen der Landraetin Gabriele Pauli Gesundheit. Möge Sie fit und aktiv bis ins hohe Alter bleiben.
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